Die Einsatzbereitschaft für Mötz und Umgebung ist uneingeschränkt sichergestellt.
INHALTSVERZEICHNIS
1 Vorwort ........................................................................................................................... 2
2 Generelle Vorgaben ....................................................................................................... 2
3 Vorgaben für den Einsatzdienst ...................................................................................... 3
3.1 Schutzmaßnahmen und Einsatzhygiene ................................................................. 3
3.2 Einsätze in COVID-19 Bereichen ............................................................................ 3
4 2,5G-Regel ..................................................................................................................... 4
5 Vorgaben für Atemschutz ............................................................................................... 5
5.1 Aussetzung der Fristen für ATS-Tauglichkeitsuntersuchung bzw. -Leistungstest .... 5
5.2 Vorgangsweise zur ärztlichen Nachuntersuchung bei COVID-19-Erkrankung ......... 5
6 COVID-19 Auflistung der möglichen Tätigkeiten im Feuerwehrdienst ............................. 6
7 Schlusssatz .................................................................................................................... 6
1 VORWORT
Die Situation um COVID-19 erfordert nach wie vor Maßnahmen in den Reihen der Tiroler Feuerwehren, welche beginnend mit der Dienstanweisung vom 12.03.2020 laufend gesetzt wurden.
Die folgenden Regelungen enthalten den aktuellen Stand der Maßnahmen und Einschränkungen und ersetzt die alle bisherigen Versionen dieser Dienstanweisung als auch die weiteren mittels Newsletter kommunizierten Maßnahmen und Lockerungen.
Anmerkung: Seitens der Behörden kann es lokal (auch kurzfristig) jederzeit zu engeren Einschränkungen dieser Vorgaben und entsprechenden Maßnahmen kommen. Diese lokalen Einschränkungen werden durch die österr. Bundesregierung oder das Land Tirol über die Medien kommuniziert und sind jedenfalls einzuhalten.
2 GENERELLE VORGABEN
3 VORGABEN FÜR DEN EINSATZDIENST
3.1 SCHUTZMAßNAHMEN UND EINSATZHYGIENE
Bei der Durchführung von Einsätzen sind die entsprechenden Schutzmaßnahmen einzuhalten und es ist auf die Einsatzhygiene zu achten:
3.2 EINSÄTZE IN COVID-19 BEREICHEN
Bei Einsätzen in Bereichen von bestätigten COVID-19 Fällen bzw. in Quarantänebereichen ist gemäß der GAMS- und 3A-Regel vorzugehen.
Befragung bzgl. Symptome bzw. Aufenthalt in einem gelisteten Risikogebiet
Ungeschützte Einsatzkräfte halten entsprechenden Sicherheitsabstand ein. Bei direkten Patientenkontakt sind gemäß der 3A-Regel entsprechende Schutzmasken (mindestens FFP2-Masken, Vollmasken mit P3-Filter oder Pressluftatmer) und Einmaluntersuchungshandschuhe zu tragen. Wiederverwendbare Ausrüstungs-gegenstände sind zu desinfizieren.
Das gewohnte, standardisierte Vorgehen ist anzuwenden.
Gesundheitsbehörde (Journaldienst der Bezirkshauptmannschaft)
Bei Einsätzen in Gebäuden, in denen Personen in Quarantäne sind, erfolgt eine Information über das Alarm-Email der Leitstelle mit dem Hinweis „Corona“.
4 Die 3G-Regel wird auf die 2,5G-Regel lt. 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung geändert. Dies bedeutet, dass ...
Hinweise:
5 VORGABEN FÜR ATEMSCHUTZ
Die Eigenverantwortung jedes einzelnen Atemschutzgeräteträgers ist in dieser Situation besonders wichtig! Wer sich nicht gesund fühlt, ist für den Einsatz nicht tauglich!
5.1 AUSSETZUNG DER FRISTEN FÜR ATS-TAUGLICHKEITSUNTERSUCHUNG BZW. -LEISTUNGSTEST
5.2 VORGANGSWEISE ZUR ÄRZTLICHEN NACHUNTERSUCHUNG BEI COVID-19-ERKRANKUNG
(Atemschutztauglichkeit, Tauchtauglichkeit)
(symptomatische Erkrankung und COVID-19-Infektion nachgewiesen):
Nach einer COVID-19-Erkrankung ist keine Atemschutztauglichkeit (Tauchtauglichkeit) mehr gegeben.
Nach Abklingen der Symptome und subjektivem Gefühl der völligen Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit ist eine ärztliche Nachuntersuchung mit Ergometrie und kleiner Spirometrie notwendig. Dabei ist es wünschenswert, zwischen Wiederherstellung und Nachuntersuchung einen Zeitraum von 2 Monaten Schonung einzuhalten.
Falls dies aus organisatorischen Gründen zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft nicht möglich ist, kann die ärztliche Nachuntersuchung unter besonderer Beachtung der ärztlichen Sorgfalt auch früher durchgeführt werden.
Es ist dabei der oftmals lange Zeitraum der eingeschränkten Leistungsfähigkeit nach einer COVID-19 Erkrankung zu beachten!
Bei unauffälliger Untersuchung ist die Tauglichkeit wieder gegeben.
Bei Auffälligkeiten können nach ärztlicher Anordnung weitere Untersuchungen (Lungenfacharzt, CT, usw.) notwendig sein. Die Tauglichkeit ist dann bis auf weiteres nicht gegeben.
Eigenverantwortung:
Weiterhin ist die Eigenverantwortung von besonderer Bedeutung! Bei unerklärlicher Leistungsminderung (ev. nach respiratorischem Infekt) soll vor jeglicher Einsatztätigkeit unter Atemschutz (bzw. Taucheinsatz) eine ärztliche Abklärung, insbesondere zum Ausschluss einer COVID-19 Infektion stattfinden.
Bei zufälligem Covid-19 Nachweis, z.B im Rahmen eines Massenscreenings, ohne jegliche Symptome (siehe Punkt 3 „Covid-19 Symptome“ im Newsletter) soll genau auf die Leistungsfähigkeit geachtet werden und im Zweifelsfall eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden. Auch bei symptomloser Covid-19 Infektion ist es wünschenswert, für 2 Monate die Atemschutztauglichkeit auszusetzen. Falls dies aus organisatorischen Gründen zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft nicht möglich ist, kann wiederum eine ärztliche Nachuntersuchung unter besonderer Beachtung der ärztlichen Sorgfalt die Atemschutztauglichkeit feststellen.
Besonders nach symptomloser COVID-19 Infektion ist der jährliche ÖFAST ein wichtiger Nachweis der vorhandenen Leistungsfähigkeit.
(Info aus dem ÖBFV Sachgebiet 1.6 „Feuerwehrmedizinischer Dienst“)
6 COVID-19 AUFLISTUNG DER MÖGLICHEN TÄTIGKEITEN IM FEUERWEHRDIENST
Diese Auflistung gibt an, welche Tätigkeiten im Feuerwehrdienst in der aktuellen Situation möglich sind und welche nicht durchgeführt werden können.
7 SCHLUSSSATZ
Es bleibt weiterhin wesentliches Ziel, die Mitglieder zu schützen, die Einsatzbereitschaft der Tiroler Feuerwehren sicherzustellen sowie eine weitere Ausbreitung des Virus zu vermeiden.
Änderungen an diesen Vorgaben werden in diese Dienstanweisung eingearbeitet und anschließend in der neuen, aktualisierten Version per Newsletter mitgeteilt. Die aktuelle Fassung der Dienstanweisung ist jederzeit in „LFV Service-Portal / Fachinformationen und Servicedokumente / Gesetze - Richtlinien – Dienstanweisungen / CORONA“ aufrufbar.
Im Landes-Feuerwehrverband Tirol stehen LFK LBD Ing. Peter Hölzl, LFI DI Alfons Gruber, Schulleiter OBR DI(FH) Georg Waldhart und LFA Dr. Adolf Schinnerl für Rückfragen zur Verfügung.
3 VORGABEN FÜR DEN EINSATZDIENST
Bei der Durchführung von Einsätzen sind die entsprechenden Schutzmaßnahmen einzuhalten und es ist auf die Einsatzhygiene zu achten: Persönliche Hygienemaßnahmen beachten
Kein Trinken, Essen, Rauchen an der Einsatzstelle Oftmaliges Händewaschen mit Wasser und Seife oder einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel
Gründliche Körperreinigung (Duschen, Haare waschen, Nagelpflege) nach dem Einsatz
Vor dem Trinken, Essen und Rauchen bewusstes Reinigen der Hände
Bei Erste-Hilfe-Leistung gelten auch die allgemein gültigen Regeln der Hygiene z.B. Verwenden von Einweghandschuhen beim Umgang mit Verletzten (Vermeidung von Kontakt mit Körpersekreten)
Bei Einsätzen in Bereichen von bestätigten COVID-19 Fällen bzw. in Quarantänebereichen ist gemäß der GAMS- und 3A-Regel vorzugehen.
G – Gefahr erkennen: Befragung bzgl. Symptome bzw. Aufenthalt in einem gelisteten Risikogebiet
A – Absperren, Absichern: Ungeschützte Einsatzkräfte halten den entsprechenden Sicherheitsabstand ein. Bei direkten Patientenkontakt sind gemäß der 3A-Regel entsprechende Schutzmasken (mindestens FFP2-Masken, Vollmasken mit P3-Filter oder Pressluftatmer) und Einmaluntersuchungshandschuhe zu tragen. Wiederverwendbare Ausrüstungsgegenstände sind zu desinfizieren.
M – Menschenrettung: Das gewohnte, standardisierte Vorgehen ist anzuwenden.
S – Spezialkräfte:Gesundheitsbehörde (Journaldienst der Bezirkshauptmannschaft) Bei Einsätzen in Gebäuden, in denen Personen in Quarantäne sind, erfolgt eine Information über das Alarm-Email der Leitstelle mit dem Hinweis „Corona“.
4 VORGABEN FÜR BEZIRKSAUSBILDUNGEN SOWIE LFS
Es gelten die Vorgaben des Newsletters für die Landes-Feuerwehrschule und die Regelungen für den Übungs- und Schulungsbetrieb gemäß Anhang „Mindestmaßnahmen für den Feuerwehrdienst“.
Anmerkung: An der Landes-Feuerwehrschule Tirol in Telfs soll das Gepäck nur während der Anmeldung am ersten Lehrgangstag in den Fahrzeugen verbleiben, um den Bereich der Anmeldung frei von Gepäckstücken zu halten. Während des Lehrgangs können die Umkleiden für einen Wechsel zwischen Dienst- und Einsatzbekleidung verwendet werden.
5 VORGABEN FÜR FEUERWEHR-VERANSTALTUNGEN:
Feste, Segnungen, Jubiläumsfeiern, etc. können unter den jeweils gültigen behördlichen Regelungen der Bundesregierung durchgeführt werden, sind jedoch ggf. behördlich zu genehmigen. Es kann dabei seitens der Behörde ein Präventionskonzept gefordert werden.
6 VORGABEN FÜR FEUERWEHR-AUFENTHALTSRÄUME:
Es ist der Mindestabstand einzuhalten und auf die Hygienemaßnahmen ist zu achten.
7 MITGELTENDE ANHÄNGE
7.1 MINDESTMAßNAHMEN FÜR DEN FEUERWEHRDIENST
Es bleibt weiterhin wesentliches Ziel, die Mitglieder zu schützen, die Einsatzbereitschaft der Tiroler Feuerwehren sicherzustellen sowie eine erneute Ausbreitung des Virus zu verhindern. Im Landes-Feuerwehrverband Tirol stehen Landes-Feuerwehrkommandant Ing. Peter Hölzl, Landes-Feuerwehrinspektor DI Alfons Gruber sowie Schulleiter DI(FH) Georg Waldhart für Rückfragen zur Verfügung.
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